Die Inklusionsberatungsstelle des Schulamtes berät ergebnisoffen bezüglich der schulischen Möglichkeiten für Kinder mit besonderem Förderbedarf
Bereits im Dezember 2006 haben die Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention verabschiedet, in welcher eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft gefordert wurde.
Im Artikel 24 dieser Vereinbarung heißt es, dass „Kinder aufgrund von Behinderungen nicht vom obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“ sollen. Das allgemeine Bildungssystem soll also jedem zugänglich sein. Der Begriff Inklusion umfasst somit den gemeinsamen Schulbesuch von nichtbehinderten und behinderten Kindern.
Mit der Feststellung von Auffälligkeiten oder besonderem Förderbedarf in unterschiedlichsten Bereichen durch Eltern, Erzieher oder Lehrkräfte entstehen gleichzeitig auch vielfältige Fragen: Wer ist für das betroffene Kind zuständig? Welche Schulen gibt es? Welche Möglichkeiten haben Eltern, Erzieher oder Lehrer? Welche Angebote bietet der Kindergarten/die Schule zum Thema Inklusion?
Bei solchen konkreten Fragen können sich Erziehungsberechtigte eines Kindes mit festgestelltem oder vermutetem Förderbedarf laut dem Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes an schulische Beratungsstellen wenden.
Eine unabhängige und kostenfreie Möglichkeit dazu bietet die Inklusionsberatungsstelle des Schulamtes im Landkreis Dingolfing-Landau. Beratungslehrerin Ulrike Aust und Schulpsychologe Max Bruckmoser zeigen Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf bei Interesse die Vielfalt an schulischen Möglichkeiten auf, um ihnen die Auswahl des geeigneten Förderortes zu erleichtern. Selbstverständlich informieren die Beratungsfachkräfte auch gerne Lehrkräfte, Erzieherinnen oder Schüler zu diesem Thema. Dabei arbeitet die Inklusionsberatungsstelle kostenfrei und vertraulich.
Die Inklusionsberatungsstelle befindet sich, wie im letzten Schuljahr auch, im Gebäude der Mittelschule Dingolfing im Raum 206 im ersten Stock. Neben den persönlichen Sprechzeiten am Dienstag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und am Mittwoch von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr ist eine Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 08731/316 319 und unter der Emailadresse